Nr. 05 · Legal Tech · Plattformrecht
Rezensionsheld
(Arbeitstitel)
Rezensionsheld soll Menschen helfen, deren Online-Rezension nach einer Beschwerde wegen Diffamierung entfernt wurde – mit verständlichen Infos zu ihren Rechten, einem Assistenten für den Beschwerdetext und auf Wunsch der Weitergabe an eine Kanzlei.
Auf einen Blick
- Für wen?
- Menschen, deren Online-Rezension nach einer Beschwerde entfernt wurde, und Kanzleien, die solche Fälle als Partnerkanzlei übernehmen möchten.
- Wie weit ist es?
- In Entwicklung Ein Starttermin steht noch nicht fest. (Stand: November 2026)
- Was kostet es?
- Steht noch nicht fest – wird vor dem Start veröffentlicht.
- Ersetzt es eine Rechtsberatung?
- Nein. Es informiert und hilft bei der Vorbereitung – für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine anerkannte Beratungsstelle.
In Entwicklung – noch nicht verfügbar
Dieses Produkt ist noch nicht öffentlich nutzbar. Wenn Sie zum Start eine kurze Nachricht erhalten möchten, schreiben Sie uns. Ihre Adresse nutzen wir nur dafür.
Zum Start benachrichtigenFunktionen
Geplant für die erste Version. Der Umfang kann sich bis zum Start noch ändern.
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Infoseiten zu Begründung, Beschwerde und Streitbeilegung nach dem Digital Services Act
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Selbstcheck zur ersten Orientierung – ohne rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls
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Assistent für einen Beschwerdetext an die Plattform, den Sie selbst prüfen und senden
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Auf Wunsch Weitergabe an eine Kanzlei – nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung
Im Detail
Worum es geht, wie das Produkt helfen soll – und wo seine Grenzen liegen.
Worum es geht
Unternehmen können Rezensionen bei der Plattform beanstanden, etwa wegen Diffamierung. Wird eine Rezension daraufhin entfernt, stellen sich für die Person, die sie geschrieben hat, zwei Fragen: Warum – und was kann ich jetzt tun?
So soll Rezensionsheld helfen
Verständliche Infoseiten erklären die Rechte nach dem Digital Services Act: Plattformen müssen eine Entfernung begründen; Online-Plattformen, die keine Klein- oder Kleinstunternehmen sind, müssen außerdem nach der Entscheidung mindestens sechs Monate lang eine kostenlose Beschwerde ermöglichen. Bei ihnen kann auch eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle angerufen werden, deren Entscheidung allerdings nicht verbindlich ist. Ein Selbstcheck hilft bei der ersten Orientierung, welche Schritte in Frage kommen. Ein Assistent erstellt einen Beschwerdetext, den Sie selbst prüfen und an die Plattform senden. Geplant ist, dass Ihr Fall auf Wunsch und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an eine Kanzlei weitergeleitet werden kann; den Auftrag erteilen Sie ihr direkt.
Was Rezensionsheld nicht tut
Rezensionsheld bewertet nicht, ob eine Rezension zulässig ist, verspricht keine Wiederherstellung und ersetzt keine Rechtsberatung. Es liest keine Daten von Plattformen aus und spricht niemanden ungefragt an. Rezensionsheld ist kein Angebot einer Bewertungsplattform und steht mit keiner in Verbindung.
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